Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

I. Geltungsbereich
1. Diese AGB gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung
und alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen
des Hotels ( Hotelaufnahmevertrag ).Ergänzend zu diesen AGB gelten die gesetzlichen Vorschriften des
Bürgerlichen Gesetzbuches ( BGB ).
2. Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als
Behrbergungszweckenbedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels. § 540 Absatz 1 Satz 2
BGB wird abbedungen, es sei denn, derKunde ist Verbraucher.
3. AGB des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, dies wurde vor Abschluss des
Hotelaufnahmevertrages schriftlichvereinbart.

II. Vertragsabschluss, Vertragspartner, Verjährung
1.Der Vertrag kommt mit dem Eingang der vom Kunden unterzeichneten
Buchungsbestätigung des Hotels zustande.Er endet am Abreisetag um 11:00 Uhr oder 12:00 Uhr bzw. zu dem
vertraglich vereinbarten Zeitpunkt.
a. Check-in: ab 15:00 Uhr
b. Check-out:
Montag–Freitag: bis 11:00 Uhr
Samstag, Sonntag & Feiertage: bis 12:00 Uhr
2.Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden den

Hotelaufnahmevertrag abge-
schlossen, sind Kunde und Dritter Vertragspartner des Hotels, es sei denn, es wäre etwas anderes

schriftlichvereinbart.
3.In Abweichung von der gesetzlichen Regelung verjähren alle Ansprüche gegen das Hotel in einem Jahr
ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen, bleibt es bei der gesetzlichen Regelung.

III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
1. Das Hotel ist verpflichtet, die von dem Kunden laut Hotelaufnahmevertrag gebuchten Zimmer
bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2. Durch den Hotelaufnahmevertrag erwirbt der Kunde keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter
Zimmer, es sei denn, es wäre etwas anderes vereinbart.
3. Für die Zimmerüberlassung und sämtliche von dem Hotel erbrachten weiteren Leistungen gelten die
vereinbarten bzw. von dem Hotel vor Leistungserbringung festgesetzten Preise. Das gilt auch für von dem
Kunden veranlassten Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte. Die vereinbarten bzw. berechneten
Preise schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
4. Die nachträgliche Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistungen des Hotels oder
der Aufenthaltsdauer bedürfen der Zustimmung des Hotels. Das Hotel kann die Zustimmung davon
abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder sonstigen vereinbarten Leistungen des
Hotels angemessen erhöht.
5. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind zum Zeitpunkt des Auscheckens fällig und zu
bezahlen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8
Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen, es sei denn, der Kunde wäre Verbraucher im Sinne
des BGB. Dann beläuft sich der Zinssatz auf 5 Prozentpunkte. Dem Hotel bleibt jedoch die
Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten.
6. Das Hotel ist berechtigt, von dem Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung z.B. in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen.
Maßgebend ist in erster Linie eine vertragliche Regelung. Bei Vorauszahlungen oder
Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt.In
begründeten Fällen ist das Hotel auch nach Beginn des Aufenthaltes berechtigt, eine Vorauszahlunoder
Sicherheit zu verlangen ( § 321 BGB ).
7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber
einer Forderung des Hotels aufrechnen, mindern oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.

IV. Rücktritt des Kunden
(Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme von Hotelleistungen (No
Show )
1. Ein Rücktritt des Kunden von dem Hotelaufnahmevertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung.
Ohne Zustimmung hat das Hotel gegen den Kunden einen Zahlungsanspruch auch dann, wenn der Kunde
die vereinbarten Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
2. Für den Fall, dass zwischen dem Hotel und dem Kunden schriftlich ein Rücktrittsrecht innerhalb
eines bestimmten Zeitraumes vereinbart wurde, erlischt das Rücktrittsrecht mit Ablauf des letzten Tages
der Frist. Entscheidend ist der Eingang der Rücktrittserklärung im Hotel.

V. Rücktritt des Hotels
1. Bei einem schriftlich vereinbarten Rücktrittsrecht des Kunden ist das Hotel berechtigt, seinerseits
vom Hotelaufnahmevertrag zurückzutreten, vorausgesetzt, der Kunde verzichtet aufschriftliche Nachfrage
nicht auf das ihm zustehende Rücktrittsrecht.
2. Wird eine vereinbarte oder aus in diesen AGB geregelten Gründen Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung nicht erbracht, ist das Hotel berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, falls der Kunde nach
Ablauf einer schriftlich gesetzten angemessenen Nachfrist seiner Verpflichtung nicht nachkommt.
3. Außerdem steht dem Hotel in folgenden Fällen ein außerordentliches Rücktrittsrecht zu, falls
- höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages
unmöglich machen;
- der Hotelaufnahmevertrag unter irreführenden oder falschen Angaben wesentlicher Tatsachen,
z.B.der Person des Kunden oder des Zwecks seines Aufenthaltes, gebucht werden;
- das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung
den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit
gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels
zuzurechnen ist( z.B. Gefahr der Übertragung anstekkender Krankheiten).
- ein Verstoß gegen Ziff. I Nr. 2 vorliegt.
4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entfällt ein Schadensersatzanspruchs des Kunden.

VI. Zimmerübergabe und –Rückgabe
1. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden am vereinbarten Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Ein
Anspruch auf frühere Bereitstellung besteht nicht.
2. Am vereinbarten Abreisetag ist das Zimmer dem Hotel bis zum vereinarten Check-Out Zeitpunkt geräumt
zur Verfügung zu stellen. Bei verspäteter Räumung kann das Hotel für die vertragsüberschreitende Nutzung
10€ pro Stunde und ab 15:00 Uhr den vollen Übernachtungspreis des aktuellen Tages in Rechnung
stellen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Hotel kein Schaden entstanden ist.

VII. Haftung des Hotels
Die Haftung des Hotels richtet sich nach den Regelungen in den §§ 701 ff BGB. Ergänzend gelten
nachfolgende Besonderheiten.
1. Sollten Störungen oder Mängel im Zusammenhang mit der Erbringung der
Vertragsleistungen auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis bzw. Rüge des Kunden bemüht sein, Abhilfe zu
schaffen. Bei unzumutbarer Beeinträchtigung hat der Kunde Anspruch auf ein gleichwertiges Zimmer.
Weitergehende Ansprüche entfallen.

VIII. Hausordnung und besondere Pflichten des Gastes
1. Das Opera Hotel Köln ist ein Nichtraucherhotel. Rauchen ist in allen Zimmern sowie in sämtlichen
öffentlichen Bereichen des Hotels strengstens untersagt. Im Falle einer Zuwiderhandlung ist das Hotel
berechtigt, eine Reinigungs- und Schadenspauschale in Höhe von 200,00 € zu erheben.
2. Im Hotel gilt eine Nachtruhe von 22:00 Uhr bis 07:00 Uhr.
Bei Verstößen behält sich das Hotel das Recht vor, den Gast zu verwarnen, oder – in schwerwiegenden
Fällen – den Gast des Hauses zu verweisen.

X. Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages oder dieser AGB bedürfen der Schriftform.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten- ist im kaufmännischen Verkehr
der Firmensitz die Hotel an der Oper Köln GmbH. Sofern ein Vertragpartner die Voraussetzungen des § 38 Abs. 2
Zivilprozessordnung erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstandim Inland hat, gilt ebenfalls als Gerichtsstand der
Hotel an der Oper Köln GmbH.
4. Es gilt deutsches Recht.. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.